



Schulbusse
Eine Beförderung in Schulbussen ist nur möglich:
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Wenn der Schulweg in Klasse 1 bis 4 weiter als 2,0 km ist (kürzester Weg zu Fuß)
- Wenn der Schulweg in Klasse 5 bis 10 weiter als 3,5 km ist (kürzester Weg zu Fuß)
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Wenn ein Arzt aufschreibt, dass ein Kind den Schulweg nicht alleine schaffen kann
Ein Antrag auf Beförderung im "Schülerspezialverkehr" muss durch die Eltern bei der Schule gestellt werden.
Der Antrag wird an den Schulträger (die Stadt Essen) weiter geleitet.
Der Schulträger prüft, ob eine Beförderung bewilligt wird.
Die Schule hat keinen Einfluss auf die Entscheidung zur Beförderung!
Wenn der Antrag bewilligt wird, beauftragt der Schulträger ein Busunternehmen.
Die Schulleitung gibt die Adresse und Telefonnummer der Familie an das Busunternehmen weiter.
Die Schulleitung teilt dem Busunternehmen die regelmäßigen Unterrichtszeiten mit.
Eltern und Busunternehmen vereinbaren Treffpunkte und Zeiten für die Hinfahrt und die Rückfahrt.
Es handelt sich NICHT um einen Schulbus.
Die Schule hat keinen Einfluss auf Busfahrer oder die Zeiten der Abholung und des Aussteigens aus dem Bus.
Nähere Informationen finden sich hier.